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Steuern für freie Autoren – Übersicht für Neulinge

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    Als freiberuflicher Autor zahlst du Steuern. Wann, wie viel und alles andere über Steuern in diesem Beitrag!

    Steuern für freiberufliche Texter und Autoren.
    Steuern für freie Autoren – Übersicht für Neulinge
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    Schnell-Info: Steuern für Autoren/Texter

    • Als freiberuflicher Autor bzw. Texter musst du natürlich ab einem gewissen Einkommen Steuern zahlen. In der Regel kommt die Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer auf dich zu.
    • Am besten legst du ein separates Bankkonto für deine Steuern an, um den Überblick nicht zu verlieren.
    Lese mehr im Text
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    Steuern für Texter – der erste Kontakt mit dem Finanzamt

    Steuern zahlen als freiberuflicher Autor/Texter.

    Bevor du die Tätigkeit als freier Autor aufnimmst, meldest du dich beim Finanzamt. Sie senden dir daraufhin einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Im Formular gibst du die Höhe der Einnahmen an, denn je nach Höhe zahlst du unterschiedlich viel Steuern.

    Bis 12.084 € im Jahr darfst du 2025 steuerfrei verdienen. Das sind immerhin 1007 € je Monat. Wenn du mehr als diesen „Grundfreibetrag“ verdienst, musst du Steuern zahlen, jedoch hast du noch die Möglichkeit, deine Ausgaben in der Steuererklärung anzugeben und so die Steuerlast zu verringern.

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    Einfaches Tool für deine Buchhaltung, mit dem du Rechnungen schreiben und die Vorsteuer berechnen kannst.

    Hier mehr erfahren: Papierkram*.

    Welche Steuerarten kommen auf mich zu?

    Einkommenssteuer für Freiberufler

    Als freiberuflicher Texter besteht die Pflicht zur Einkommenssteuer. Je nach Höhe der Einnahmen wird die Einkommenssteuer individuell ermittelt. Dabei wird der Gewinn, also Umsatz minus Ausgaben, herangezogen.

    Je höher der Ertrag ist, desto mehr Steuern zahlst du. Als Richtwert: Ab einem Einkommen von über 68.481 € (2025) beträgt der Steuersatz 42 %.

    Gewerbesteuer für Texter

    Eine Gewerbesteuer zahlst du als Freiberufler nicht. Anmelden musst du ein Gewerbe nur, wenn du mit etwas handelst. Wenn du neben dem Texten (als Dienstleistung) ein Buch verkaufst, benötigst du ein Gewerbe. Je nach Höhe der resultierenden Einnahmen verlangt das Finanzamt die Gewerbesteuer. Es gibt spezielle Sonderfälle. Informationen erhältst du beim Finanzamt.

    Umsatzsteuer – 7 oder 19 % ?

    Auf Dienstleistungen wird in Deutschland Umsatzsteuer erhoben, die du als Texter an das Finanzamt abführst.

    Hierbei schlüsselst du je nach Auftrag die Umsatzsteuer auf. Es gelten zwei Steuersätze, nämlich 19 % und die ermäßigte Umsatzsteuer von 7 %.

    Bei Leistungen, bei denen du der Urheber bist, fällt der ermäßigte Steuersatz (7 %) an. Dies ist beispielsweise bei einem Website-Text mit eigener Recherche der Fall.

    Vereinfacht gesagt, bei allen Textarten, die du nicht selbst komplett schreibst, also wenn du Texte optimierst oder ein Buch korrigierst, fallen 19 % Umsatzsteuer an.

    Vorsteuer für freie Autoren

    Vorsteuer ist die Steuer, die du von einem anderen Dienstleister in Rechnung gestellt bekommst.

    Wenn du Betriebsausgaben hast, bekommst du dafür eine Rechnung. Die Umsatzsteuer, die darauf gekennzeichnet ist, ist deine Vorsteuer. Für jede deiner Ausgaben fällt diese Steuer an. Du musst sie im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung dem Finanzamt melden.

    Exkurs: Unterschied Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?

    In Deutschland sind Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer im Grunde dasselbe. Der Begriff „Mehrwertsteuer“ beschreibt, dass Unternehmen nur den „Mehrwert“ versteuern, den sie schaffen. Die Steuer wird ans Finanzamt abgeführt.

    Wie funktioniert das für Unternehmen (du bist für das Finanzamt ein „Unternehmen“)?

    Kauft ein Unternehmen etwas ein, zahlt es dabei bereits Umsatzsteuer – diese nennt man Vorsteuer. Diese Vorsteuer kann es später mit der Umsatzsteuer verrechnen, die es von seinen Kunden einnimmt. Falls das Unternehmen mehr Vorsteuer gezahlt hat, als es eingenommen hat, bekommt es die Differenz vom Finanzamt zurück.

    Und für Privatpersonen?

    Als Privatperson gibt es keinen Vorsteuerabzug. Man zahlt beim Einkaufen immer den vollen Mehrwertsteuerbetrag, ohne etwas zurückzubekommen.

    Sonderregelung: Kleinunternehmer

    Als Kleinunternehmer ist es möglich, sich von der Umsatzsteuer zu befreien. Voraussetzung ist, dass der Umsatz im ersten Jahr nicht über 22.000 € liegt. Im zweiten Kalenderjahr darf das Einkommen nicht mehr als 50.000 € betragen. Die Beträge sind inklusive der anfallenden Steuern.

    Die Umsatzsteuer gibst du als Kleinunternehmer nicht auf der Rechnung an. Wichtig: Kennzeichne eindeutig, dass du Kleinunternehmer bist.

    Dieser Punkt wirkt sich womöglich nachteilig aus, da es für den Kunden unerfahren wirkt. Jedoch besitzt es den Vorteil, dass du weniger Zeit in „steuerlichen Dingen“ investierst, was am Anfang den Arbeitsaufwand enorm reduziert.

    Wenn du dich als Kleinunternehmer nicht von der Steuer befreist, entscheidest du dich zwischen der Ist- oder Soll-Besteuerung. Die Ist-Besteuerung heißt: Die Steuer bekommt das Finanzamt erst, wenn der Kunde bezahlt hat. Bei der Soll-Besteuerung zählt das Datum der Rechnung und nicht, wann die Rechnung vom Käufer beglichen wird. Mit anderen Worten: Wenn der Kunde nicht rechtzeitig das Geld überweist, gehst du zunächst in Vorleistung.

    Umsatzsteuer-Voranmeldung:

    Wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, berechnest du die Umsatzsteuer in der Rechnung. Die Umsatzsteuer der einzelnen Rechnungen wird summiert und regelmäßig an das Finanzamt abgeführt.

    Dies geschieht über die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Dabei werden die Ausgaben, also die Vorsteuer und Einnahmen (Umsatzsteuer) gegenübergestellt. Die Differenz erhält das Finanzamt.

    Die Umsatzsteuer-Voranmeldung kann online über das Elster-Verfahren geschehen. Bei monatlicher Meldung bist du verpflichtet, das Formular bis zum 10. des Folgemonats abzugeben. Je nach Höhe des Umsatzes gibt es auch eine vierteljährliche oder jährliche Meldung.

    Und welche Versicherungen benötige ich? Das liest du hier: Versicherungen für Selbstständige.

    Steuerberater oder doch allein?

    Steuer da, Steuer hier, schnell hast du den Überblick verloren. Wer sich nicht damit beschäftigen möchte, holt sich Hilfe bei einem Steuerberater. Allerdings brauchst du dies nicht unbedingt.

    Wenn du die grundlegenden Begriffe verstanden hast, regelst du die Steuer gut allein. Als freiberuflicher Autor oder Texter sind deine Ausgaben überschaubar, sodass der Rechenaufwand gering ist.

    Tipp: Ein Buchhaltungstool nutzen!

    Rechnungen erstellen, Umsatzsteuer berechnen lassen und Daten an das Finanzamt oder deinen Steuerberater weiterleiten? Dies funktioniert mit einem Buchhaltungstool wie Papierkram*. Ich selbst nutze es seit Jahren und bin sehr zufrieden damit.

    Henrik Blaschke
    Beitrag verfasst von:
    Henrik Blaschke
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    Quellen + Veröffentlichungshinweise:

    u. a.: eigenes Wissen und Erfahrungen.

    Veröffentlicht: 12. November 2020 | Zuletzt aktualisiert: März 2025

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